Nachrichten der Website

MitarbeiterInnenausweise fürs AKH

MitarbeiterInnenausweise fürs AKH

von Tesch, Mag. Barbara -
Anzahl Antworten: 0

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

auf Grund der neuen internen Richtlinien, werden ab Montag 16.3.2020 nur mehr jene Personen aufs AKH Gelände gelassen, die einen MitarbeiterInnenausweis besitzen.

Wenn Sie in nächster Zeit ein Praktikum im AKH haben und noch keinen MitarbeiterInnenausweis besitzen, müssen Sie sich einen, voraussichtlich über die Personalstelle, besorgen. Über das genaue Procedere informiere ich sie, sobald wir mehr Informationen bekommen haben.

Herzliche Grüße

Mag. Barbara Tesch (FBA AKH Bereich Pflege)